Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sebastian Schlerege, Schlerege Fotografie & Medien, Uhlandstr. 5, 86343 Königsbrunn. Stand: Juli 2026.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über fotografische Leistungen, Medien- und Webdesignleistungen, digitale Produkte sowie Gutscheine zwischen Sebastian Schlerege, Schlerege Fotografie & Medien, Uhlandstr. 5, 86343 Königsbrunn (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail); dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers in Textform (z. B. per E-Mail oder Messenger-Nachricht) annimmt und der Auftragnehmer den Auftrag in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung). Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind das Angebot und die Auftragsbestätigung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Dritte (z. B. Zweitfotografen, Druckdienstleister) einzusetzen.
(4) Vereinbarte Termine gelten mit Zugang der Auftragsbestätigung als verbindlich gebucht. Geht die Annahme des Auftraggebers nicht innerhalb von 14 Tagen nach Angebotsdatum zu, ist der Auftragnehmer an das Angebot und die Reservierung des Termins nicht mehr gebunden.
§ 3 Leistungsumfang, künstlerische Gestaltungsfreiheit
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Soweit der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen zur Gestaltung erteilt hat, ist der Auftragnehmer hinsichtlich Bildauffassung, Bildauswahl sowie künstlerisch-technischer Gestaltung (einschließlich Bildbearbeitung) frei. Der individuelle Bearbeitungs- und Bildstil des Auftragnehmers, wie er sich aus dessen Portfolio ergibt, ist Vertragsgrundlage; seine Anwendung stellt keinen Mangel dar. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.
(3) Der Auftraggeber erhält bearbeitetes Bildmaterial in dem vereinbarten Format (im Zweifel hochauflösend als JPG). Die Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten (RAW) ist nicht geschuldet und ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die vereinbarte Mindestanzahl an Bildern ergibt sich aus dem Angebot.
(4) Bei Personenaufnahmen sowie bei Aufnahmen von Objekten, an denen Rechte Dritter bestehen (z. B. Urheber-, Eigentums-, Haus- oder Markenrechte), ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und die vereinbarte Nutzung erforderlichen Zustimmungen der abgebildeten Personen und Rechteinhaber einzuholen, soweit dies nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wird.
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung wird als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale vereinbart und versteht sich gegenüber Verbrauchern einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern gilt § 16 Abs. 1. Reise- und Nebenkosten werden gesondert berechnet, soweit dies im Angebot ausgewiesen ist.
(2) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist, im Übrigen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine vereinbarte Anzahlung ist mit Vertragsschluss fällig.
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, erhöht sich die Vergütung entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand auf Basis des vereinbarten bzw. üblichen Stundensatzes. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber nach Möglichkeit vor Entstehen von Mehrkosten darauf hin.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 5 Stornierung, Kündigung durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (§ 6) bleibt unberührt und geht dieser Regelung vor.
(2) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, kann der Auftragnehmer anstelle der gesetzlichen Abrechnung nach § 648 Satz 2 BGB folgende pauschale Entschädigung verlangen (jeweils bezogen auf das vereinbarte Basishonorar ohne Nebenkosten wie Reise-, Fahrt- oder Produktkosten):
- bei Kündigung bis 6 Monate vor dem vereinbarten Termin: 15 %,
- bei Kündigung bis 3 Monate vor dem Termin: 30 %,
- bei Kündigung bis 4 Wochen vor dem Termin: 50 %,
- bei späterer Kündigung: 75 %.
Bereits erbrachte Teilleistungen und angefallene Fremdkosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht in der Pauschale enthalten sind.
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Vergütungsausfall entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich die Entschädigung entsprechend. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Ausfalls nach § 648 Satz 2 BGB vorbehalten.
(4) Gelingt es dem Auftragnehmer, für den stornierten Termin einen gleichwertigen Ersatzauftrag zu vereinbaren, wird eine geleistete Anzahlung abzüglich einer etwaigen Wertdifferenz erstattet.
(5) Wird eine Hochzeit oder vergleichbare Veranstaltung wegen schwerer Erkrankung des Brautpaars bzw. der Hauptbeteiligten oder eines Todesfalls in der engsten Familie abgesagt, wird auf Nachweis (z. B. ärztliches Attest) lediglich der bis dahin angefallene Aufwand berechnet; im Übrigen entfällt die Pauschale nach Absatz 2. Die Vertragsparteien werden sich vorrangig um einen Ersatztermin bemühen.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Messenger) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird und die diesem Vertrag als Anlage beigefügt ist. Dort ist auch das Muster-Widerrufsformular enthalten.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft insbesondere aus Bildern des Auftraggebers individuell gefertigte Fotoprodukte wie Abzüge, Fotobücher, Alben und Wandbilder.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungsverträgen, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Bei Verträgen über die Bereitstellung nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlicher digitaler Inhalte erlischt das Widerrufsrecht unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB.
(4) Wünscht der Verbraucher die Ausführung der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist, holt der Auftragnehmer hierfür vorab die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers in Textform ein. Im Fall des Widerrufs schuldet der Verbraucher Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen entsprechend der Widerrufsbelehrung.
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Lichtbildwerke und Lichtbilder sind urheberrechtlich geschützt (§ 2 Abs. 1 Nr. 5, § 72 UrhG). Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer und ist nicht übertragbar.
(2) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern für private, nicht kommerzielle Zwecke. Dies umfasst auch das Teilen in privaten Social-Media-Profilen des Auftraggebers, sofern die Bilder dabei nicht entstellt oder durch Filter wesentlich verändert werden; bei Veröffentlichung ist der Auftragnehmer als Urheber zu benennen, soweit dies nach Art der Nutzung üblich und zumutbar ist.
(3) Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere jede kommerzielle oder gewerbliche Nutzung, jede wesentliche Bearbeitung oder Umgestaltung (z. B. Composing, Montage) sowie jede Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Für Geschäftskunden wird der Nutzungsumfang (Nutzungsart, -gebiet, -dauer) im Angebot festgelegt; ergänzend gilt § 16 Abs. 4.
(4) Der Auftragnehmer hat das Recht auf Urheberbenennung (§ 13 UrhG). Eine Nutzung der Aufnahmen durch den Auftragnehmer zu eigenen Werbezwecken (z. B. Website, Portfolio, Social Media) erfolgt nur, soweit der Auftraggeber – bzw. die abgebildeten Personen – hierin gesondert eingewilligt haben; diese Einwilligung ist freiwillig, nicht Voraussetzung des Vertragsschlusses und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.
§ 8 Digitale Produkte, Bereitstellung, Datensicherung
(1) Werden digitale Produkte (z. B. Bilddateien per Download, Online-Galerien) gegen Entgelt an Verbraucher bereitgestellt, gelten ergänzend die §§ 327 ff. BGB. Der Auftragnehmer stellt die digitalen Produkte in der vereinbarten Art und Weise bereit und informiert über für den Vertragszweck erforderliche Aktualisierungen, soweit solche nach der Art des Produkts geschuldet sind (§ 327f BGB).
(2) Online-Galerien und Download-Links werden für den im Angebot genannten Zeitraum, mindestens jedoch für 3 Monate ab Bereitstellung, vorgehalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Dateien unverzüglich herunterzuladen und eigenverantwortlich zu sichern.
(3) Eine dauerhafte Archivierung der Bilddaten ist nicht Vertragsgegenstand. Der Auftragnehmer bemüht sich, die Daten für 6 Monate ab Ablieferung aufzubewahren; ein Anspruch hierauf besteht nicht, eine Haftung für Datenverlust nach Ablieferung besteht nur im Rahmen von § 13.
§ 9 Gutscheine
(1) Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Danach richtet sich die Einlösbarkeit nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
(2) Gutscheine sind übertragbar, können jedoch nur einmalig und nur für Leistungen des Auftragnehmers eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder eines Restguthabens ist ausgeschlossen; dies gilt nicht, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht ausgeübt wird oder ein gesetzlicher Erstattungsanspruch besteht.
(3) Beim Online- bzw. Fernabsatzkauf eines Gutscheins steht Verbrauchern das Widerrufsrecht nach § 6 zu.
§ 10 Webdesign- und Medienleistungen
(1) Für Leistungen im Bereich Webdesign, Websiteerstellung und sonstige Medienleistungen gelten ergänzend die folgenden Regelungen. Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Seitenumfang, Funktionen, Optimierungen) ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Der Auftraggeber stellt alle für die Ausführung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Er sichert zu, dass er zur Nutzung der überlassenen Inhalte berechtigt ist, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(3) Nach Fertigstellung wird das Werk dem Auftraggeber zur Abnahme bereitgestellt. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt und der Auftragnehmer bei Bereitstellung auf diese Folge hingewiesen hat.
(4) Leistungen Dritter (z. B. Hosting, Domainregistrierung, Lizenzen für Schriften oder Plugins) werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beschafft, sofern nichts anderes vereinbart ist; es gelten insoweit die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Auftragnehmer schuldet keine laufende Pflege, Wartung oder Aktualisierung der Website, sofern dies nicht gesondert vereinbart ist.
(5) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte am erstellten Werk. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf die Urheberschaft in üblicher Weise (z. B. dezenter Hinweis im Footer) hinzuweisen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
§ 11 Lieferung, Liefertermine
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Übliche Bearbeitungszeiten werden im Angebot genannt.
(2) Kann der Auftragnehmer einen vereinbarten Aufnahmetermin aus Gründen nicht wahrnehmen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Erkrankung, Unfall, höhere Gewalt), wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren und sich nach Kräften um eine geeignete Vertretung oder einen Ersatztermin bemühen. Gelingt dies nicht, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 13.
§ 12 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, bei der Bereitstellung digitaler Produkte an Verbraucher die §§ 327 ff. BGB.
(2) Die künstlerische Gestaltung im Rahmen des § 3 Abs. 2 sowie geringfügige, technisch bedingte Abweichungen (z. B. Farbdarstellung auf unkalibrierten Monitoren oder in Fremddrucken) stellen keinen Mangel dar.
§ 13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für den Verlust von Bilddaten vor Ablieferung richtet sich nach den Absätzen 1 und 2; der Auftragnehmer trifft branchenübliche Sicherungsmaßnahmen (redundante Speicherung).
(4) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 14 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz, insbesondere zur Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Einzelheiten, auch zu den Betroffenenrechten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.schlerege-fotografie.de.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
§ 16 Sonderregelungen für Unternehmer
Die Regelungen dieses § 16 gelten ausschließlich, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nichts anderes ausgewiesen ist.
(2) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung, bei Werkleistungen ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 13 Abs. 1, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Rückgriffsansprüche nach den §§ 445a, 445b, 478 BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(3) Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, gelten die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Der Auftraggeber hat gelieferte Waren und Werkleistungen unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
(4) Sofern im Angebot kein abweichender Nutzungsumfang festgelegt ist, erhält der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern bzw. Werken für die eigene Unternehmenskommunikation (insbesondere eigene Website, eigene Social-Media-Kanäle, Geschäftsausstattung, Eigenwerbung in Print). Nicht umfasst sind die Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte, der Weiterverkauf, die Nutzung für bezahlte Werbekampagnen Dritter sowie die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte (Buy-out); diese bedürfen einer gesonderten Vereinbarung gegen gesonderte Vergütung. Die Pflicht zur Urheberbenennung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 bleibt unberührt.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen für Entgeltforderungen zwischen Unternehmern, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Verzugspauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.